Freitag, 4. Mai 2007

Verursachen einer nuklearen Explosion steht unter Strafe

Die Deutsche Rechtssprechung verblüfft einen immer wieder. Soeben musste ich erfahren, dass nicht nur der unerlaubte Handel mit radioaktiven Stoffen verboten ist, selbst wegen dem Verursachen einer kleinen, nuklearen Explosion kann man vor Gericht und verurteilt werden, das Gesetz sieht für diesen Tatbestand eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Quelle: Strafgesetzbuch (StGB) §328
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/gesamt.pdf

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Darf man den wengistens ne H-Bomb zünden? So im Verlauf einer schulischem Experimentreihe? Unter dem Physikraum müsste doch noch etwas platz dafür sein (wärend Fr. Paulssens Unterricht?)

Anonym hat gesagt…

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